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KOSTENÜBERNAHME PSYCHOTHERAPIE

Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich aktuell ausschließlich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Informationen.

Die Kosten einer Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) und werden in den meisten Fällen von Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfe übernommen. Das ist jedoch von Ihrem jeweiligen Tarif bei Ihrer Privaten Krankenversicherung abhängig, weshalb Sie sich bitte vorab zu folgenden Fragen informieren:

  1. Gibt es in meinem Tarif eine Höchstgrenze an Behandlungsstunden pro Jahr?

  2. Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze für das Behandlungshonorar pro therapeutischer Sitzung?

  3. Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze für das Behandlungshonorar pro Jahr?

  4. Wird nur ein prozentualer Anteil des Behandlungshonorars erstattet?

  5. Ist ein Antrag auf Kostenerstattung bei meiner Krankenversicherung Voraussetzung für die Leistungsübernahme?

  6. Ist vor Beginn der Therapie ein gutacherlicher Bericht von der behandelnden Psychotherapeutin notwendig?

  7. Werden Probatorische Sitzungen (in der Regel bis zu fünf Sitzungen) erstattet?

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